Geschichte & Gegenwart

Handwerk am Rhein

Von den Zünften der mittelalterlichen Rheinstädte bis zu den Handwerkskammern von heute: Wie das Handwerk zwischen Mainz, Koblenz, Bonn, Köln und Düsseldorf organisiert war und ist.

Handwerker bearbeitet konzentriert ein Werkstück aus Holz
Foto: Sander Hallaste / Unsplash

Zünfte in den Rheinstädten

Der Rhein war im Mittelalter die wichtigste Handelsstraße Mitteleuropas, und entlang seiner Ufer wuchsen Städte, in denen sich Handwerker früh zusammenschlossen. Der älteste bekannte Hinweis auf eine zunftähnliche Vereinigung im deutschsprachigen Raum stammt aus Worms: eine Urkunde des Wormser Bischofs für die Fischhändler aus den Jahren 1106/07. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts häufen sich dann die Belege für Zünfte in den Städten – Vereinigungen, die den Zugang zum Gewerbe regelten, Qualität kontrollierten, Preise und Arbeitszeiten festlegten und ihre Mitglieder im Krankheits- und Todesfall absicherten.

In Köln, der größten Stadt des Reiches, hießen die gewerblichen Zünfte „Ämter“. Entscheidend wurde das Jahr 1396: Mit dem Verbundbrief endete die Herrschaft der patrizischen Geschlechter, und die Kölner Bürgerschaft organisierte sich in 22 Gaffeln – politische Korporationen, in denen Handwerksämter und Kaufleute zusammengefasst waren und aus denen der Rat gewählt wurde. Diese Verfassung prägte Köln bis zum Ende des Alten Reiches. Sie zeigt, wie viel politisches Gewicht das Handwerk in den Rheinstädten erlangen konnte.

Mit der französischen Herrschaft am linken Rheinufer ab 1794 und der späteren preußischen Gesetzgebung wurde die alte Zunftordnung aufgelöst. An ihre Stelle trat die Gewerbefreiheit – zunächst ohne jede Berufsorganisation. Erst Ende des 19. Jahrhunderts entstand mit den Handwerkskammern eine neue, staatlich verankerte Selbstverwaltung.

Zeitleiste

Stationen der Handwerksorganisation – vom Mittelalter bis zur jüngsten Reform der Handwerksordnung.

  1. Früheste Zunfturkunde im deutschen Sprachraum

    Der Bischof von Worms stellt den Fischhändlern der Stadt eine Urkunde aus – der älteste Beleg für eine zunftähnliche Vereinigung am Rhein.

  2. 13. Jahrhundert

    Zunftbildung in den Städten

    In Köln, Mainz, Straßburg, Basel und anderen Rheinstädten organisieren sich Handwerker in Zünften bzw. Ämtern mit eigenen Ordnungen.

  3. Kölner Verbundbrief

    Die Bürgerschaft Kölns gliedert sich in 22 Gaffeln; die Herrschaft der Patrizier endet, Handwerk und Kaufmannschaft tragen den Rat.

  4. Französische Zeit und Gewerbefreiheit

    Mit der französischen Besetzung des linken Rheinufers wird die Zunftverfassung aufgehoben. Nach 1815 gehört das Rheinland zu Preußen, das die Gewerbefreiheit weiterführt.

  5. Handwerkerschutzgesetz

    Der Reichstag novelliert die Gewerbeordnung und schafft die rechtliche Grundlage für Handwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

  6. Gründung der Handwerkskammern

    Ab April 1900 entstehen im Deutschen Reich 71 Handwerkskammern, darunter die Kammern in Köln, Düsseldorf und Koblenz. 2025 feierten die meisten ihr 125-jähriges Bestehen.

  7. Großer Befähigungsnachweis

    Die Meisterprüfung wird zur Voraussetzung für die selbstständige Ausübung eines Handwerks – die bis heute diskutierte Meisterpflicht.

  8. Handwerksordnung

    Die Bundesrepublik verabschiedet die Handwerksordnung (HwO), die Handwerksrolle, Kammern, Ausbildung und Meisterprüfung bis heute regelt.

  9. Reform der Handwerksordnung

    Für zahlreiche Gewerke entfällt die Meisterpflicht; sie wechseln in die zulassungsfreie Anlage B1. In Anlage A verbleiben 41 zulassungspflichtige Handwerke.

  10. Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken

    Zwölf Handwerke – darunter Fliesenleger, Parkettleger, Raumausstatter und Orgelbauer – werden wieder zulassungspflichtig. Anlage A umfasst seitdem 53 Gewerke.

Die Handwerkskammern am Rhein

Deutschland hat heute 53 Handwerkskammern. Sie führen die Handwerksrolle, regeln die Ausbildung, nehmen Gesellen- und Meisterprüfungen ab und vertreten die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe. Jeder Handwerksbetrieb ist Pflichtmitglied der Kammer seines Bezirks. Entlang des deutschen Rheins sind vor allem vier Kammern zuständig:

  • Handwerkskammer zu Köln – Bezirk: die kreisfreien Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis, der Rheinisch-Bergische und der Oberbergische Kreis.
  • Handwerkskammer Düsseldorf – Bezirk: Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie die Kreise Kleve, Mettmann, Viersen, Wesel und der Rhein-Kreis Neuss – also der gesamte Niederrhein.
  • Handwerkskammer Koblenz – zuständig für das nördliche Rheinland-Pfalz mit dem Mittelrheintal, Mosel, Eifel, Hunsrück und Westerwald; sie vertritt mehr als ein Drittel aller Handwerksbetriebe des Landes.
  • Handwerkskammer Rheinhessen – mit Sitz in Mainz, Bezirk: die Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms.

In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt sieben Handwerkskammern (Aachen, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld und Südwestfalen), in Rheinland-Pfalz vier (Koblenz, Trier, Rheinhessen und Pfalz). Am Oberrhein in Baden-Württemberg sind unter anderem die Kammern Freiburg, Karlsruhe und Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald zuständig.

Meisterprüfung und duale Ausbildung

Der Weg ins Handwerk beginnt in der Regel mit einer dualen Ausbildung: Die Lehre findet parallel im Betrieb und in der Berufsschule statt, ergänzt durch überbetriebliche Lehrgänge der Kammern und Innungen. Die Ausbildung zur Tischlerin oder zum Tischler dauert drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung. In Süddeutschland – und damit am Oberrhein – heißt derselbe Beruf traditionell „Schreiner“.

Nach der Gesellenzeit steht die Meisterprüfung offen. Sie besteht nach § 45 der Handwerksordnung aus vier selbstständigen Teilen:

  1. Teil I – Fachpraxis: ein Meisterprüfungsprojekt und eine Situationsaufgabe, in denen die wesentlichen Tätigkeiten des Handwerks meisterhaft ausgeführt werden.
  2. Teil II – Fachtheorie: die fachlichen Kenntnisse des jeweiligen Handwerks.
  3. Teil III – Betriebswirtschaft, Kaufmännisches und Recht: alles, was es braucht, um einen Betrieb zu führen.
  4. Teil IV – Berufs- und Arbeitspädagogik: die Befähigung, selbst auszubilden.

Der Meisterbrief berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle und damit zur selbstständigen Führung eines zulassungspflichtigen Betriebs sowie zur Ausbildung von Lehrlingen. Er ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Stufe 6 eingeordnet – derselben Stufe wie ein Bachelorabschluss.

Typische Gewerke der Region

Das Handwerk am Rhein ist so vielfältig wie die Landschaft. Im Weinbau von Rheinhessen, Rheingau und Mittelrhein hatten Küfer (Fassbauer) über Jahrhunderte Konjunktur. Die Burgen und Kirchen des Mittelrheintals und die großen Kathedralen in Köln, Mainz und Speyer beschäftigten Steinmetze, Zimmerer und Glaser; die Kölner Dombauhütte arbeitet bis heute. In den Fachwerkstädten des Mittelrheins und am Niederrhein waren und sind Zimmerer und Tischler das Rückgrat des Bauens. Die Rheinschifffahrt brachte Schiffbauer und Seiler hervor, der Bergbau am Niederrhein und im Siegerland Schmiede und Metallbauer. Und in den Großstädten des Rheinlands prägen heute Bau-, Ausbau- und Elektrohandwerke, Kraftfahrzeugtechnik und Lebensmittelhandwerke das Bild – die Kammerbezirke Köln und Düsseldorf gehören zu den bevölkerungsreichsten und damit betriebsstärksten in Deutschland.

Hobelbank mit Werkstück und Handwerkzeugen in einer Tischlerei
Foto: Will Suddreth / Unsplash

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Welche Hölzer in rheinischen Werkstätten verarbeitet werden und warum, zeigt die Holzkunde. Die Werkzeuge, die seit der Zunftzeit kaum ihre Form geändert haben, erklärt die Werkzeugkunde. Links zu den genannten Kammern und zur Handwerksordnung finden Sie auf der Seite Über das Portal.